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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Basis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden.

Jegliche Nebenvereinbarung bedarf der Schriftform. Die Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt die Wirksamkeit sämtlicher anderen Bestimmungen nicht. Alle angegebenen Preise verstehen sich netto, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

evolin Produktion GmbH

Falls dem Auftraggeber Entwürfe oder Storyboards zur Genehmigung vorgelegt werden, gelten diese durch die Unterzeichnung der Entwurfsgenehmigung durch den Auftraggeber als genehmigt. Einwendungen können nur im Rahmen filmtechnischer Möglichkeiten berücksichtigt werden.

Kinoschaltung

Der Auftraggeber ist mit der Unterzeichnung an den Auftrag gebunden, die evolin Produktion GmbH jedoch erst, wenn der Auftrag schriftlich bestätigt wurde. Ein Recht zum Rücktritt besteht nur in Fällen höherer Gewalt, sofern für den Einzelfall keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Bei Rücktritt ist der Auftraggeber zur Rückvergütung evtl. zu viel gewährter Rabatte verpflichtet.

Bei Kinoschaltungen gelten die Preise pro Monat, die Mindestberechnung ist ein Monat. Die Kosten für die Erstellung der Werbemittel sind in den Vorführpreisen nicht enthalten.

Die evolin Produktion GmbH haftet durch Schaltung im Kino nicht dafür, dass das Werbemittel den gesetzlichen und behördlichen Vorschriften entspricht. Verzögerungen und Unterbrechungen beim Einsatz des Werbemittels berechtigen nicht zum Rücktritt, zur Geltendmachung von Nichterfüllungs-, Mängel- oder Schadenersatzansprüchen. Beanstandungen bei der Vorführung im Kino hat der Auftraggeber unverzüglich schriftlich unter Angabe von Kino, Saal, Tag und Vorführzeit mitzuteilen. Bei berechtigten Beanstandungen oder einer über drei Tage hinausgehenden Unterbrechung hat der Auftraggeber unter Ausschluss weitergehender Ansprüche das Recht auf kostenlose Nachholung am Ende des Auftrages.

Gleiches gilt entsprechend bei einem durch den Auftraggeber unverschuldeten, verspäteten Einschaltbeginn.

Die Vorführrechnungen sind sofort rein netto zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist die evolin Produktion GmbH berechtigt, den gesamten Auftragswert sofort und auf einmal für fällig zu stellen und weitere Schaltungen des Werbemittels bis zur vollständigen Bezahlung zu unterbrechen. Eingehende Zahlungen werden zunächst auf die jeweils ältesten, noch offenstehenden Rechnungsbeträge verrechnet.

Rechte Dritter

Mit der Beauftragung einer, der von der evolin Produktion GmbH angebotenen Dienstleistungen, sichert der Kunde zu, dass er an Bild-, Foto-, Grafik-, Ton- (bzw. Audio-) und Videomaterialien, welche er evolin Produktion GmbH für die weitere Bearbeitung zur Verfügung stellt, das alleinige Urheberrecht, Markenrecht, die Berechtigung zur Veröffentlichung sowie die Berechtigung zum Anbieten besitzt.

Dies bezieht sich ausdrücklich auch auf Bild- und Ton- (bzw. Audio-) Inhalte, die einer Freigabe durch Dritte bedürfen. Der Kunde sichert ebenfalls zu, die Zustimmung von abgebildeten Personen auf Bilddateien und Bildmaterialien, wie z.B. digitalen Fotos, Fotos, etc. eingeholt zu haben sowie Schutzrechte an abgebildeten Gegenständen nicht zu verletzen und notwendige Genehmigungen zur Abbildung eingeholt zu haben. Bei rechtlich geschützten Objekten muss der Kunde die Einwilligung des Rechteinhabers besitzen.

Sollten aus einer Verletzung von Rechten Dritter, aus einer Urheberrechtsverletzung oder aus einer Markenrechtsverletzung rechtliche oder sonstige Folgen entstehen, so trägt diese ausdrücklich und allein der Kunde. Der Kunde stellt die evolin Produktion GmbH von sämtlichen Ansprüchen frei, die aus einer der oben genannten Verletzungen hervorgehen.

evolin Produktion GmbH
Robert-Bosch-Str. 8, 86551 Aichach