Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Basis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Sie gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden.

Jegliche Nebenvereinbarung bedarf der Schriftform.
Die Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt die Wirksamkeit sämtlicher anderen Bestimmungen nicht.
Alle angegebenen Preise verstehen sich netto, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

evolin Produktion GmbH

Falls dem Auftraggeber Entwürfe oder Storyboards zur Genehmigung vorgelegt werden, gelten diese durch die Unterzeichnung der Entwurfsgenehmigung durch den Auftraggeber als genehmigt.
Einwendungen können nur im Rahmen filmtechnischer Möglichkeiten berücksichtigt werden.
Der Auftraggeber versichert mit Unterzeichnung der Entwurfsgenehmigung, daß er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte für das Evolin Produktion zur Herstellung des Werbemittels übergebene Material ist.
Evolin Produktion haftet nicht für die Verletzung etwaiger diesbezüglicher Bestimmungen, insbesondere des Urheberrechts.

Kinoschaltung

Der Auftraggeber ist mit der Unterzeichnung an den Auftrag gebunden, Evolin Produktion jedoch erst, wenn der Auftrag schriftlich bestätigt wurde.
Ein Recht zum Rücktritt besteht nur in Fällen höherer Gewalt, sofern für den Einzelfall keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Bei Rücktritt ist der Auftraggeber zur Rückvergütung evtl. zuviel gewährter Rabatte verpflichtet.

Bei Kinoschaltungen gelten die Preise pro Monat, die Mindestberechnung ist ein Monat.
Die Kosten für die Herstellung der Werbemittel sind in den Vorführpreisen nicht enthalten.

Evolin Produktion haftet durch Schaltung im Kino nicht dafür, daß das Werbemittel den gesetzlichen und behördlichen Vorschriften entspricht.
Verzögerungen und Unterbrechungen beim Einsatz des Werbemittels berechtigen nicht zum Rücktritt, zur Geltendmachung von Nichterfüllungs,- Mängel- oder Schadenersatzansprüchen.
Beanstandungen bei der Vorführung im Kino hat der Auftraggeber unverzüglich schriftlich unter Angabe von Kino, Saal, Tag und Vorführzeit mitzuteilen.
Bei Berechtigten Beanstandungen oder einer über drei Tage hinausgehenden Unterbrechung hat der Auftraggeber unter Ausschluß weitergehender Ansprüche das Recht auf kostenlose Nachholung am Ende des Auftrages.

Gleiches gilt entsprechend bei einem durch den Auftraggeber unverschuldeten, verspäteten Einschaltbeginn.
Die Vorführrechnungen sind sofort rein netto zahlbar.
Bei Zahlungsverzug ist Evolin Produktion berechtigt, den gesamten Auftragswert sofort und auf einmal für fällig zu stellen und weitere Schaltungen des Werbemittels bis zur vollständigen Bezahlung zu unterbrechen.
Eingehende Zahlungen werden zunächst auf die jeweils ältesten, noch offen stehenden Rechnungsbeträge verrechnet.

evolin Produktion GmbH

Robert-Bosch-Str. 8
86551 AichachTel. + 49 (0) 82 51 – 51 60 5
Fax. + 49 (0) 82 51 – 89 23 66
Email: [ Kontaktformular ]

Unternehmenssitz
86551 Aichach, Deutschland

Geschäftsführer
Roland Fendt

Handelsregister beim Amtsgericht: Augsburg
Handelsregisternummer: HRB 28824

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